Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich
Der Kanton Zürich besteuert Grundstückgewinne im monistisches System (Grundstückgewinne werden separat besteuert, auch bei Geschäftsliegenschaften). Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt von der Höhe des Gewinns und der Besitzdauer ab.
| System | monistisch |
| Besonderheiten Zürich | Zuschlag bei kurzer Haltedauer: < 1 Jahr +50 %, < 2 Jahre +25 %. Ermässigung −5 % ab 5 Jahren bis −50 % ab 20 Jahren. Erhebung durch die Standortgemeinde. |
Steuerbaren Grundstückgewinn berechnen
Berechne zuerst den steuerbaren Gewinn (Verkaufserlös minus Anlagekosten) mit dem Grundstückgewinn-Rechner. In allen Kantonen gilt: kurze Haltedauer erhöht die Steuer (Spekulationszuschlag), lange senkt sie (Besitzdauer-Ermässigung ).
Den exakten Steuerbetrag für Zürich berechnest du beim Kanton: amtlicher Rechner / Steuerverwaltung Zürich. Ohne Gewähr.