Grundstückgewinnsteuer im Kanton Genf
Der Kanton Genf besteuert Grundstückgewinne im dualistisches System (private Grundstückgewinne separat, geschäftliche über die Einkommens-/Gewinnsteuer). Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt von der Höhe des Gewinns und der Besitzdauer ab.
| System | dualistisch |
| Besonderheiten Genf | Degressiver Satz: 30 % (< 1 Jahr) bis 2 %; ab dem 26. Besitzjahr steuerfrei. |
Steuerbaren Grundstückgewinn berechnen
Berechne zuerst den steuerbaren Gewinn (Verkaufserlös minus Anlagekosten) mit dem Grundstückgewinn-Rechner. In allen Kantonen gilt: kurze Haltedauer erhöht die Steuer (Spekulationszuschlag), lange senkt sie (Besitzdauer-Ermässigung ).
Den exakten Steuerbetrag für Genf berechnest du beim Kanton: amtlicher Rechner / Steuerverwaltung Genf. Ohne Gewähr.