Grundstückgewinnsteuer im Kanton Genf

Der Kanton Genf besteuert Grundstückgewinne im dualistisches System (private Grundstückgewinne separat, geschäftliche über die Einkommens-/Gewinnsteuer). Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt von der Höhe des Gewinns und der Besitzdauer ab.

Systemdualistisch
Besonderheiten GenfDegressiver Satz: 30 % (< 1 Jahr) bis 2 %; ab dem 26. Besitzjahr steuerfrei.

Steuerbaren Grundstückgewinn berechnen

Berechne zuerst den steuerbaren Gewinn (Verkaufserlös minus Anlagekosten) mit dem Grundstückgewinn-Rechner. In allen Kantonen gilt: kurze Haltedauer erhöht die Steuer (Spekulationszuschlag), lange senkt sie (Besitzdauer-Ermässigung ).

Den exakten Steuerbetrag für Genf berechnest du beim Kanton: amtlicher Rechner / Steuerverwaltung Genf. Ohne Gewähr.

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