Grundstückgewinnsteuer im Kanton Schaffhausen

Der Kanton Schaffhausen besteuert Grundstückgewinne im dualistisches System (private Grundstückgewinne separat, geschäftliche über die Einkommens-/Gewinnsteuer). Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt von der Höhe des Gewinns und der Besitzdauer ab.

Steuerbaren Grundstückgewinn berechnen

Berechne zuerst den steuerbaren Gewinn (Verkaufserlös minus Anlagekosten) mit dem Grundstückgewinn-Rechner. In allen Kantonen gilt: kurze Haltedauer erhöht die Steuer (Spekulationszuschlag), lange senkt sie (Besitzdauer-Ermässigung ).

Den exakten Betrag liefert die Steuerverwaltung des Kantons Schaffhausen bzw. deren Grundstückgewinnsteuer-Rechner. Bei Reinvestition in selbstbewohntes Wohneigentum wird die Steuer aufgeschoben. Alle Angaben ohne Gewähr.

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