Grundstückgewinnsteuer im Kanton Freiburg

Der Kanton Freiburg besteuert Grundstückgewinne im dualistisches System (private Grundstückgewinne separat, geschäftliche über die Einkommens-/Gewinnsteuer). Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt von der Höhe des Gewinns und der Besitzdauer ab.

Systemdualistisch
Besonderheiten FreiburgProportionaler, über die Besitzdauer degressiver Satz.

Steuerbaren Grundstückgewinn berechnen

Berechne zuerst den steuerbaren Gewinn (Verkaufserlös minus Anlagekosten) mit dem Grundstückgewinn-Rechner. In allen Kantonen gilt: kurze Haltedauer erhöht die Steuer (Spekulationszuschlag), lange senkt sie (Besitzdauer-Ermässigung ).

Den exakten Betrag liefert die Steuerverwaltung des Kantons Freiburg bzw. deren Grundstückgewinnsteuer-Rechner. Bei Reinvestition in selbstbewohntes Wohneigentum wird die Steuer aufgeschoben. Alle Angaben ohne Gewähr.

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