Grundstückgewinnsteuer im Kanton St. Gallen
Der Kanton St. Gallen besteuert Grundstückgewinne im dualistisches System (private Grundstückgewinne separat, geschäftliche über die Einkommens-/Gewinnsteuer). Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt von der Höhe des Gewinns und der Besitzdauer ab.
| System | dualistisch |
| Besonderheiten St. Gallen | Zuschlag in den Besitzjahren 1–5 (5/4/3/2/1 %). Ermässigung bis −40,5 % (1,5 % pro Jahr ab dem 15. Jahr, selbstgenutzt). |
Steuerbaren Grundstückgewinn berechnen
Berechne zuerst den steuerbaren Gewinn (Verkaufserlös minus Anlagekosten) mit dem Grundstückgewinn-Rechner. In allen Kantonen gilt: kurze Haltedauer erhöht die Steuer (Spekulationszuschlag), lange senkt sie (Besitzdauer-Ermässigung ).
Den exakten Betrag liefert die Steuerverwaltung des Kantons St. Gallen bzw. deren Grundstückgewinnsteuer-Rechner. Bei Reinvestition in selbstbewohntes Wohneigentum wird die Steuer aufgeschoben. Alle Angaben ohne Gewähr.