13.-Monatslohn-Rechner
Den 13. Monatslohn berechnen – voll oder anteilig (pro rata) nach gearbeiteten Monaten bei Ein- oder Austritt unterm Jahr.
So funktioniert der 13.-Monatslohn-Rechner
Der 13. Monatslohn ist ein zusätzlicher Monatslohn, der einmal pro Jahr ausbezahlt wird – meist im Dezember oder hälftig im Sommer und am Jahresende. Über das ganze Jahr gerechnet entspricht er 8,33 % des Bruttojahreslohns (ein Dreizehntel).
Anteilig bei Ein- oder Austritt (pro rata)
Wer nicht das ganze Jahr angestellt war, erhält den 13. anteilig: Monatslohn × gearbeitete Monate ÷ 12. Beispiel: Bei einem Monatslohn von 6'000 CHF und 6 gearbeiteten Monaten ergibt das einen 13. von 3'000 CHF.
13. im Stundenlohn
Bei Anstellung im Stundenlohn wird der 13. in der Regel als Zuschlag von 8,33 % auf den Bruttolohn ausbezahlt – laufend mit jedem Lohn oder am Jahresende.
Hinweis: Ob ein 13. Monatslohn geschuldet ist, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag oder einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) – gesetzlich vorgeschrieben ist er nicht. Vom 13. werden wie vom übrigen Lohn die Sozialabzüge (AHV/IV/EO, ALV, Pensionskasse) abgezogen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Wie wird der 13. Monatslohn berechnet?
Der volle 13. Monatslohn entspricht einem zusätzlichen Monatslohn (8,33 % des Bruttojahreslohns). Bei einem Teiljahr wird er anteilig gerechnet: Monatslohn × gearbeitete Monate ÷ 12.
Wie wird der 13. bei Ein- oder Austritt unterm Jahr ausbezahlt?
Pro rata: Wer nur einen Teil des Jahres angestellt war, erhält den 13. anteilig für die gearbeiteten Monate. Beispiel: 6 von 12 Monaten ergeben einen halben 13. Monatslohn.
Wie viel ist der 13. im Stundenlohn?
Im Stundenlohn wird der 13. üblicherweise als Zuschlag von 8,33 % auf den Bruttolohn ausbezahlt – das entspricht einem Dreizehntel des Jahreslohns.
Ist der 13. Monatslohn obligatorisch?
Nein, gesetzlich ist er nicht zwingend. Ob ein 13. geschuldet ist, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag oder einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV).