Mehrwertsteuer-Rechner Schweiz

Schweizer Mehrwertsteuer berechnen: Netto zu Brutto oder MwSt herausrechnen – mit den aktuellen Sätzen 8,1 %, 2,6 % und 3,8 %.

Schweizer Mehrwertsteuersätze seit 1.1.2024, gültig 2026: Normalsatz 8,1 %, reduzierter Satz 2,6 % (z. B. Lebensmittel, Bücher), Sondersatz 3,8 % (Beherbergung). Alle Angaben ohne Gewähr.

Mehrwertsteuer in der Schweiz berechnen

Mit dem MwSt-Rechner schlägst du die Mehrwertsteuer auf einen Nettobetrag auf oder rechnest sie aus einem Bruttobetrag wieder heraus – mit allen drei Schweizer Sätzen. Praktisch für Offerten, Rechnungen und die MwSt-Abrechnung.

Die Schweizer MwSt-Sätze (seit 2024)

SatzHöheGilt für (Beispiele)
Normalsatz8,1 %die meisten Waren und Dienstleistungen
Reduzierter Satz2,6 %Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Medikamente
Sondersatz3,8 %Beherbergung (Hotel, Übernachtung)

MwSt aufschlagen oder herausrechnen

Aufschlagen (Netto → Brutto): Bruttobetrag = Netto × 1,081 (bei 8,1 %). Herausrechnen (Brutto → Netto): Nettobetrag = Brutto ÷ 1,081; die Differenz ist die Mehrwertsteuer. Beispiel: 108,10 CHF brutto ÷ 1,081 = 100 CHF netto, also 8,10 CHF MwSt.

Hinweis: Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024 und sind 2026 unverändert. Massgeblich ist die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer in der Schweiz 2026?

Es gelten drei Sätze: der Normalsatz von 8,1 %, der reduzierte Satz von 2,6 % (z. B. Lebensmittel, Bücher, Medikamente) und der Sondersatz von 3,8 % für Beherbergung. Diese Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer heraus?

Teile den Bruttobetrag durch 1,081 (bei 8,1 %), um den Nettobetrag zu erhalten; die Differenz ist die MwSt. Beispiel: 108,10 CHF ÷ 1,081 = 100 CHF netto, also 8,10 CHF Mehrwertsteuer.

Wann gilt der reduzierte Satz von 2,6 %?

Der reduzierte Satz gilt für Güter des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und Medikamente.

Was ist der Sondersatz von 3,8 %?

Der Sondersatz von 3,8 % gilt für Beherbergungsleistungen, also Übernachtungen inklusive Frühstück in Hotels und ähnlichen Betrieben.

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