Grundstückgewinnsteuer im Kanton Bern

Der Kanton Bern besteuert Grundstückgewinne im monistisches System (Grundstückgewinne werden separat besteuert, auch bei Geschäftsliegenschaften). Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt von der Höhe des Gewinns und der Besitzdauer ab.

Systemmonistisch
Besonderheiten BernErmässigung −2 % pro Jahr ab dem 5. Besitzjahr, maximal −70 %.

Steuerbaren Grundstückgewinn berechnen

Berechne zuerst den steuerbaren Gewinn (Verkaufserlös minus Anlagekosten) mit dem Grundstückgewinn-Rechner. In allen Kantonen gilt: kurze Haltedauer erhöht die Steuer (Spekulationszuschlag), lange senkt sie (Besitzdauer-Ermässigung ).

Den exakten Steuerbetrag für Bern berechnest du beim Kanton: amtlicher Rechner / Steuerverwaltung Bern. Ohne Gewähr.

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