Grundstückgewinnsteuer im Kanton Basel-Stadt

Der Kanton Basel-Stadt besteuert Grundstückgewinne im monistisches System (Grundstückgewinne werden separat besteuert, auch bei Geschäftsliegenschaften). Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt von der Höhe des Gewinns und der Besitzdauer ab.

Systemmonistisch
Besonderheiten Basel-StadtProportionalsatz 60 % im Besitzjahr 1–5, degressiv bis 12 % ab dem 25. Jahr.

Steuerbaren Grundstückgewinn berechnen

Berechne zuerst den steuerbaren Gewinn (Verkaufserlös minus Anlagekosten) mit dem Grundstückgewinn-Rechner. In allen Kantonen gilt: kurze Haltedauer erhöht die Steuer (Spekulationszuschlag), lange senkt sie (Besitzdauer-Ermässigung ).

Den exakten Steuerbetrag für Basel-Stadt berechnest du beim Kanton: amtlicher Rechner / Steuerverwaltung Basel-Stadt. Ohne Gewähr.

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