Grundstückgewinnsteuer im Kanton Basel-Stadt
Der Kanton Basel-Stadt besteuert Grundstückgewinne im monistisches System (Grundstückgewinne werden separat besteuert, auch bei Geschäftsliegenschaften). Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt von der Höhe des Gewinns und der Besitzdauer ab.
| System | monistisch |
| Besonderheiten Basel-Stadt | Proportionalsatz 60 % im Besitzjahr 1–5, degressiv bis 12 % ab dem 25. Jahr. |
Steuerbaren Grundstückgewinn berechnen
Berechne zuerst den steuerbaren Gewinn (Verkaufserlös minus Anlagekosten) mit dem Grundstückgewinn-Rechner. In allen Kantonen gilt: kurze Haltedauer erhöht die Steuer (Spekulationszuschlag), lange senkt sie (Besitzdauer-Ermässigung ).
Den exakten Steuerbetrag für Basel-Stadt berechnest du beim Kanton: amtlicher Rechner / Steuerverwaltung Basel-Stadt. Ohne Gewähr.