Grundstückgewinnsteuer im Kanton Appenzell Innerrhoden
Der Kanton Appenzell Innerrhoden besteuert Grundstückgewinne im dualistisches System (private Grundstückgewinne separat, geschäftliche über die Einkommens-/Gewinnsteuer). Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt von der Höhe des Gewinns und der Besitzdauer ab.
Steuerbaren Grundstückgewinn berechnen
Berechne zuerst den steuerbaren Gewinn (Verkaufserlös minus Anlagekosten) mit dem Grundstückgewinn-Rechner. In allen Kantonen gilt: kurze Haltedauer erhöht die Steuer (Spekulationszuschlag), lange senkt sie (Besitzdauer-Ermässigung ).
Den exakten Betrag liefert die Steuerverwaltung des Kantons Appenzell Innerrhoden bzw. deren Grundstückgewinnsteuer-Rechner. Bei Reinvestition in selbstbewohntes Wohneigentum wird die Steuer aufgeschoben. Alle Angaben ohne Gewähr.