Grundstückgewinnsteuer im Kanton Uri
Der Kanton Uri besteuert Grundstückgewinne im monistisches System (Grundstückgewinne werden separat besteuert, auch bei Geschäftsliegenschaften). Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt von der Höhe des Gewinns und der Besitzdauer ab.
| System | monistisch |
| Besonderheiten Uri | Proportionaler, degressiv nach Besitzdauer gestaffelter Satz. |
Steuerbaren Grundstückgewinn berechnen
Berechne zuerst den steuerbaren Gewinn (Verkaufserlös minus Anlagekosten) mit dem Grundstückgewinn-Rechner. In allen Kantonen gilt: kurze Haltedauer erhöht die Steuer (Spekulationszuschlag), lange senkt sie (Besitzdauer-Ermässigung ).
Den exakten Betrag liefert die Steuerverwaltung des Kantons Uri bzw. deren Grundstückgewinnsteuer-Rechner. Bei Reinvestition in selbstbewohntes Wohneigentum wird die Steuer aufgeschoben. Alle Angaben ohne Gewähr.