Stempelsteuer-Rechner (Umsatzabgabe)
Berechne die eidgenössische Umsatzabgabe (Stempelsteuer) auf Wertschriften: 0,075 % auf Schweizer und 0,15 % auf ausländische Titel – fällig bei Kauf und Verkauf.
Was ist die Stempelsteuer auf Wertschriften?
Wer in der Schweiz über eine Bank oder einen Broker Wertschriften handelt, zahlt auf den meisten Geschäften die Umsatzabgabe – umgangssprachlich «Stempelsteuer». Sie ist eine eidgenössische Stempelabgabe und wird fällig, sobald ein Schweizer Effektenhändler am Kauf oder Verkauf beteiligt ist. Betroffen sind etwa Aktien, Obligationen, Fonds- und ETF-Anteile sowie strukturierte Produkte.
Die Umsatzabgabe-Sätze 2026
| Titel | Satz (kundenseitig) | Beispiel CHF 10’000 |
|---|---|---|
| Schweizer Titel (CH-ISIN) | 0,075 % | CHF 7.50 |
| Ausländischer Titel | 0,15 % | CHF 15.00 |
Gesetzlich beträgt die Umsatzabgabe 1,5 ‰ (inländisch) bzw. 3 ‰ (ausländisch) und wird auf beide Vertragsparteien je zur Hälfte verteilt – als Kundin oder Kunde trägst du in der Regel deinen Halbanteil, also 0,075 % bzw. 0,15 %.
Wann fällt keine Umsatzabgabe an?
Keine Umsatzabgabe gibt es unter anderem auf Geldmarktpapieren und Obligationen mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr sowie bei der Ausgabe neuer Titel am Primärmarkt. Auch wer ausschliesslich über einen ausländischen Broker ohne Schweizer Effektenhändler handelt, zahlt oft keine Schweizer Umsatzabgabe – dafür können dort andere Gebühren oder Steuern anfallen.
Die Umsatzabgabe ist nur eine von mehreren Abgaben rund ums Investieren – neben ihr steht etwa die Verrechnungssteuer auf Dividenden und Zinsen. Weitere Tools dazu findest du im Bereich Investieren & Steuern. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Was ist die Umsatzabgabe (Stempelsteuer auf Wertschriften)?
Die Umsatzabgabe ist eine eidgenössische Stempelabgabe auf den Kauf und Verkauf von Wertschriften wie Aktien, Obligationen, Fonds- und ETF-Anteilen. Sie fällt an, wenn ein Schweizer Effektenhändler – in der Regel deine Bank oder dein Broker – am Geschäft beteiligt ist.
Wie hoch ist die Stempelsteuer beim Wertschriftenkauf?
Für Kundinnen und Kunden beträgt sie 0,075 % des Transaktionswerts bei Schweizer Titeln (CH-ISIN) und 0,15 % bei ausländischen Titeln. Beispiel: Beim Kauf ausländischer Aktien für CHF 10’000 sind das CHF 15 Umsatzabgabe.
Fällt die Umsatzabgabe bei Kauf und Verkauf an?
Ja. Die Abgabe wird sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf erhoben. Über einen vollständigen Hin- und Zurück-Handel zahlst du sie also zweimal – der Rechner weist den Gesamtbetrag separat aus.
Welche Wertschriften sind von der Umsatzabgabe befreit?
Befreit sind unter anderem Geldmarktpapiere und Obligationen mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr sowie die Ausgabe neuer Titel am Primärmarkt (dort gilt stattdessen die Emissionsabgabe). Auch Geschäfte ohne Schweizer Effektenhändler – etwa über einen ausländischen Broker – lösen oft keine Schweizer Umsatzabgabe aus.
Wer zieht die Stempelsteuer ein?
Deine Bank oder dein Broker als Effektenhändler zieht die Umsatzabgabe automatisch ab und führt sie an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ab. Sie erscheint als separate Position auf deiner Transaktionsabrechnung.