Verrechnungssteuer-Rechner (35 %) & DA-1
Berechne die Schweizer Verrechnungssteuer (35 %) auf Dividenden und Zinsen und wie viel du via Steuererklärung zurückholst – plus die Anrechnung ausländischer Quellensteuer über das Formular DA-1.
Verrechnungssteuer: 35 % – aber rückforderbar
Auf Dividenden von Schweizer Aktien sowie auf Zinsen von Schweizer Obligationen und Bankguthaben zieht der Bund 35 % Verrechnungssteuer direkt an der Quelle ab. Für in der Schweiz steuerpflichtige Personen ist das aber kein Verlust: Die Steuer ist eine Sicherungssteuer, die du vollständig zurückerhältst, sobald du die Erträge in der Steuererklärung deklarierst.
So holst du die 35 % zurück
Trage die Erträge im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis deiner Steuererklärung ein. Die Rückerstattung wird mit deiner Steuerveranlagung verrechnet oder ausbezahlt. Wichtig: Der Anspruch verjährt nach drei Jahren – wer die Erträge nicht deklariert, verliert die 35 % endgültig. Auf Zinsen gilt zudem eine Bagatellgrenze von CHF 200 Jahreszins pro Konto, darunter wird gar keine Verrechnungssteuer erhoben.
Ausländische Dividenden: das Formular DA-1
Bei ausländischen Titeln behält der Quellenstaat eine eigene Quellensteuer ein. Über das Formular DA-1 (pauschale Steueranrechnung) rechnest du den nach Doppelbesteuerungsabkommen geschuldeten Sockel – meist 15 % – an deine Schweizer Steuern an. Den Teil darüber musst du direkt beim Quellenstaat zurückfordern. Die pauschale Anrechnung setzt mindestens CHF 100 anrechenbare ausländische Steuer pro Jahr voraus.
Die konkreten Quellensteuersätze hängen vom Land und vom korrekt eingereichten Formular (z. B. W-8BEN für die USA) ab. Wie viel von einer Ausschüttung netto bei dir ankommt, rechnet der Dividenden-Rechner. Weitere Tools im Bereich Investieren & Steuern. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Was ist die Verrechnungssteuer?
Die Verrechnungssteuer ist eine eidgenössische Quellensteuer von 35 % auf Erträge aus beweglichem Vermögen – vor allem Dividenden von Schweizer Aktien sowie Zinsen auf Schweizer Obligationen und Bankguthaben. Sie wird direkt an der Quelle abgezogen und dient als «Sicherungssteuer», die zur Deklaration in der Steuererklärung anhält.
Wie bekomme ich die Verrechnungssteuer zurück?
Als in der Schweiz steuerpflichtige Person erhältst du die vollen 35 % zurück, indem du die betreffenden Erträge im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis deiner Steuererklärung deklarierst. Die Rückerstattung wird mit der Steuerveranlagung verrechnet oder ausbezahlt – ein separater Antrag ist meist nicht nötig.
Bis wann muss ich die Verrechnungssteuer zurückfordern?
Der Anspruch muss innert drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres geltend gemacht werden, in dem die Erträge fällig wurden. Wer die Erträge nicht (oder zu spät) deklariert, verwirkt den Rückerstattungsanspruch – dann sind die 35 % endgültig verloren.
Was ist das Formular DA-1?
Das Formular DA-1 dient der Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf Dividenden und Zinsen. Über die pauschale Steueranrechnung wird der nicht rückforderbare Sockel der ausländischen Steuer (gemäss Doppelbesteuerungsabkommen meist 15 %) an deine Schweizer Steuern angerechnet. Den darüber hinausgehenden Teil musst du direkt beim Quellenstaat zurückfordern.
Ab welchem Betrag lohnt sich die Rückforderung?
Auf Zinsen wird die Verrechnungssteuer erst ab CHF 200 Jahreszins pro Konto erhoben (Bagatellgrenze) – Dividenden unterliegen ihr immer. Die pauschale Steueranrechnung via DA-1 setzt voraus, dass die anrechenbaren ausländischen Steuern im Jahr zusammen mindestens CHF 100 betragen.