Bussenrechner Geschwindigkeit (Schweiz)
Wie hoch ist die Busse bei Tempoüberschreitung? Berechne die Ordnungsbusse nach Bereich (innerorts, ausserorts, Autobahn) und Überschreitung.
Ordnungsbussen bei Tempoüberschreitung
Bis zu einer gewissen Überschreitung gilt das Ordnungsbussenverfahren mit fixen, schweizweit einheitlichen Beträgen – unabhängig von Einkommen und ohne Eintrag. Massgebend ist die Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz (bei Radar meist 5 km/h bis Tempo 100). Innerorts wird am strengsten gebüsst, auf der Autobahn am mildesten.
Ab wann wird es ernst?
Oberhalb der Ordnungsbussen-Grenze (16 km/h innerorts, 21 ausserorts, 26 auf der Autobahn) gibt es keine feste Busse mehr: Es folgt eine Anzeige mit Geldstrafe nach Einkommen und in der Regel ein Führerausweisentzug. Bei sehr hohen Überschreitungen greift der Raser-Tatbestand (Art. 90 SVG) mit Freiheitsstrafe und mindestens zwei Jahren Ausweisentzug.
Der Rechner deckt nur Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ordnungsbussen-Bereich ab. Oberhalb erfolgt eine individuelle Strafzumessung. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Busse bei zu schnellem Fahren?
Innerorts: 1–5 km/h CHF 40, 6–10 CHF 120, 11–15 CHF 250. Ausserorts und auf der Autobahn gelten tiefere Stufen. Die Beträge gelten nach Abzug der Messtoleranz und sind schweizweit einheitlich.
Ab wann gibt es eine Anzeige statt einer Busse?
Das Ordnungsbussenverfahren endet ab 16 km/h innerorts, 21 km/h ausserorts und 26 km/h auf der Autobahn (nach Toleranz). Darüber folgt eine Anzeige mit individueller Strafzumessung und meist Führerausweisentzug.
Wann gilt man als Raser?
Der Raser-Tatbestand (Art. 90 SVG) greift bei sehr hohen Überschreitungen: ab 40 km/h in der 30er-Zone, 50 km/h innerorts, 60 km/h ausserorts und 80 km/h auf der Autobahn – mit Freiheitsstrafe und langem Ausweisentzug.