Lohnfortzahlung bei Krankheit (Skala)
Berechne, wie lange dein Arbeitgeber bei Krankheit den Lohn weiterzahlen muss – nach der für deinen Kanton geltenden Skala (Berner, Zürcher oder Basler) und deinen Dienstjahren (OR Art. 324a).
Lohnfortzahlung bei Krankheit – wie lange?
Wird ein Arbeitnehmer unverschuldet krank, muss der Arbeitgeber den Lohn nach OR Art. 324a für eine beschränkte Zeit weiterzahlen – im ersten Dienstjahr mindestens drei Wochen, danach „für eine angemessene längere Zeit". Wie lange genau, bestimmen drei regionale Gerichtspraxis-Skalen, abgestuft nach Dienstjahren. Sie gelten nur, wenn keine gleichwertige Krankentaggeldversicherung besteht.
Zürcher Skala
| Dienstjahr | Lohnfortzahlung |
|---|---|
| 1. Dienstjahr | 3 Wochen |
| 2. Dienstjahr | 8 Wochen |
| 3. Dienstjahr | 9 Wochen |
| 4. Dienstjahr | 10 Wochen |
| ab 5. Dienstjahr | +1 Woche pro Jahr (Dienstjahr + 6) |
Berner Skala
| Dienstjahr | Lohnfortzahlung |
|---|---|
| 1. Dienstjahr | 3 Wochen |
| 2. Dienstjahr | 1 Monat |
| 3.–4. Dienstjahr | 2 Monate |
| 5.–9. Dienstjahr | 3 Monate |
| 10.–14. Dienstjahr | 4 Monate |
| 15.–19. Dienstjahr | 5 Monate |
| ab 20. Dienstjahr | 6 Monate |
Basler Skala
| Dienstjahr | Lohnfortzahlung |
|---|---|
| 1. Dienstjahr | 3 Wochen |
| 2.–3. Dienstjahr | 2 Monate |
| 4.–10. Dienstjahr | 3 Monate |
| 11.–15. Dienstjahr | 4 Monate |
| 16.–20. Dienstjahr | 5 Monate |
| ab 21. Dienstjahr | 6 Monate |
Welche Skala gilt in welchem Kanton?
Zürcher Skala: ZH, SH, TG (sowie meist ZG, GR – umstritten). Basler Skala: BS, BL. Berner Skala: alle übrigen Kantone. Massgebend ist das Gericht am Geschäftssitz; die Skala kann auch vertraglich vereinbart werden.
Die Skalen sind Gerichtspraxis (kein Gesetz) und konkretisieren die „angemessene Zeit" nach OR Art. 324a. Mit einer Krankentaggeldversicherung gelten andere Regeln (meist 80 % Lohn für bis zu 720 Tage). Alle Angaben ohne Gewähr – im Einzelfall arbeitsrechtlich abklären.
Häufige Fragen
Wie lange muss der Arbeitgeber bei Krankheit den Lohn zahlen?
Nach OR Art. 324a mindestens 3 Wochen im ersten Dienstjahr, danach „für eine angemessene längere Zeit". Wie lange genau, bestimmen die drei Gerichtspraxis-Skalen (Berner, Zürcher, Basler) – abgestuft nach Dienstjahren. Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis besteht länger als drei Monate.
Was sind die Berner, Zürcher und Basler Skala?
Drei regionale Gerichtspraxen, welche die „angemessene Zeit" konkretisieren. Die Berner und Basler Skala rechnen in Monaten, die Zürcher Skala in Wochen. Beispiel Berner Skala: 1. Jahr 3 Wochen, 2. Jahr 1 Monat, 3.–4. Jahr 2 Monate, 5.–9. Jahr 3 Monate und so weiter. Die Zürcher Skala steigt ab dem 5. Jahr um je eine Woche pro Dienstjahr.
Welche Skala gilt in meinem Kanton?
Zürich, Schaffhausen und Thurgau wenden die Zürcher Skala an, Basel-Stadt und Basel-Landschaft die Basler Skala, die übrigen Kantone die Berner Skala. Für Zug und Graubünden ist die Zuordnung uneinheitlich. Massgebend ist das Gericht am Geschäftssitz – die Skala lässt sich auch vertraglich festlegen.
Gilt die Skala auch mit Krankentaggeldversicherung?
Nein. Die Skalen greifen nur, wenn keine mindestens gleichwertige Krankentaggeldversicherung (KTG) besteht. Mit einer solchen Versicherung gilt stattdessen die vereinbarte Lösung – üblich sind 80 % des Lohns während bis zu 720 Tagen, mit einer Wartefrist von wenigen Tagen.
Entsteht der Anspruch jedes Jahr neu?
Ja. Der Lohnfortzahlungsanspruch nach Skala entsteht in jedem Dienstjahr neu. Krankheitsabsenzen innerhalb desselben Dienstjahres werden aber zusammengezählt; ist das Guthaben aufgebraucht, besteht bis zum nächsten Dienstjahr kein weiterer Anspruch (ohne KTG).