Gewerbsmässiger Wertschriftenhändler: Selbsttest

Prüfe mit den fünf Safe-Harbour-Kriterien der ESTV (Kreisschreiben Nr. 36), ob deine privaten Kapitalgewinne steuerfrei bleiben oder du als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler giltst.

2. Transaktionsvolumen höchstens 5× Bestand
3. Kapitalgewinne unter 50 % des Reineinkommens
  • Haltedauer ≥ 6 Monate
  • Transaktionsvolumen ≤ 5× Bestand
  • Kapitalgewinne < 50 % des Reineinkommens
  • Keine wesentliche Fremdfinanzierung
  • Derivate nur zur Absicherung

Selbsttest nach den Safe-Harbour-Kriterien des ESTV-Kreisschreibens Nr. 36. Sind alle fünf erfüllt, gelten deine Gewinne als steuerfreie private Kapitalgewinne. Wird eines nicht erfüllt, bist du nicht automatisch gewerbsmässig – es folgt eine Gesamtbeurteilung. Keine Steuerberatung, ohne Gewähr.

Steuerfrei oder gewerbsmässig – worum geht es?

Private Kapitalgewinne sind in der Schweiz steuerfrei – ein grosser Vorteil gegenüber vielen Ländern. Diese Steuerfreiheit entfällt aber, wenn die Steuerbehörde dich als gewerbsmässigen Wertschriftenhändler einstuft. Dann gelten die Gewinne als Einkommen und sind steuer- sowie AHV-pflichtig.

Die fünf «Safe Harbour»-Kriterien (Kreisschreiben Nr. 36)

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat fünf Kriterien definiert. Erfüllst du alle fünf, giltst du ohne weitere Prüfung als privater Anleger:

  1. Haltedauer der verkauften Titel mindestens 6 Monate.
  2. Transaktionsvolumen pro Jahr höchstens das Fünffache des Bestands zu Jahresbeginn.
  3. Kapitalgewinne tragen weniger als 50 % zum Reineinkommen bei.
  4. Keine wesentliche Fremdfinanzierung der Wertschriften.
  5. Derivate nur zur Absicherung eigener Positionen.

Wird ein Kriterium verfehlt?

Dann bist du nicht automatisch gewerbsmässig. Es folgt eine Gesamtbeurteilung nach der Praxis des Bundesgerichts – etwa anhand von Transaktionshäufigkeit, Einsatz von Fremdkapital und dem Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit. Der Selbsttest oben gibt dir eine erste Einordnung; verbindlich entscheidet die Steuerbehörde.

Dieser Test ersetzt keine Steuerberatung. Bei grösseren Vermögen oder aktivem Handel lohnt sich ein Steuerruling. Weitere Tools im Bereich Investieren & Steuern. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Wann gelten Kapitalgewinne in der Schweiz als steuerfrei?

Private Kapitalgewinne auf beweglichem Vermögen – etwa beim Verkauf von Aktien oder ETF – sind in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei. Voraussetzung ist, dass du als privater Anleger giltst und nicht als gewerbsmässiger Wertschriftenhändler. Die ESTV nennt dafür im Kreisschreiben Nr. 36 fünf «Safe Harbour»-Kriterien.

Was sind die fünf Kriterien des gewerbsmässigen Wertschriftenhandels?

(1) Du hältst verkaufte Titel mindestens 6 Monate. (2) Dein jährliches Transaktionsvolumen beträgt höchstens das Fünffache deines Wertschriftenbestands zu Jahresbeginn. (3) Deine Kapitalgewinne machen weniger als 50 % deines Reineinkommens aus. (4) Die Anlagen sind nicht fremdfinanziert (oder die Erträge übersteigen die Schuldzinsen). (5) Derivate nutzt du nur zur Absicherung. Sind alle fünf erfüllt, giltst du automatisch als privater Anleger.

Was passiert, wenn ich ein Kriterium nicht erfülle?

Dann bist du nicht automatisch gewerbsmässig. Es folgt eine Gesamtbeurteilung anhand der Kriterien der Bundesgerichtspraxis (u. a. Höhe des Transaktionsvolumens, Einsatz von Fremdkapital, Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit). Im Zweifel lohnt sich eine Steuerberatung oder ein Steuerruling.

Welche Folgen hat der Status «gewerbsmässig»?

Werden deine Gewinne als gewerbsmässig eingestuft, sind sie als Einkommen steuerbar und es können AHV-Beiträge anfallen. Im Gegenzug werden Verluste und Kosten abziehbar. Für die meisten privaten Anlegerinnen und Anleger ist der steuerfreie Status aber deutlich günstiger.

Gilt der Selbsttest auch für Krypto und Bitcoin?

Die fünf Kriterien stammen aus dem Wertschriftenhandel; die Steuerbehörden wenden sie sinngemäss auch auf den Handel mit Kryptowährungen an. Auch hier sind private Kapitalgewinne grundsätzlich steuerfrei, sofern du nicht gewerbsmässig handelst. Die Details können kantonal abweichen.

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