Grundstückgewinnsteuer im Kanton Basel-Landschaft
Der Kanton Basel-Landschaft besteuert Grundstückgewinne im monistisches System (Grundstückgewinne werden separat besteuert, auch bei Geschäftsliegenschaften). Wie hoch die Steuer ausfällt, hängt von der Höhe des Gewinns und der Besitzdauer ab.
Steuerbaren Grundstückgewinn berechnen
Berechne zuerst den steuerbaren Gewinn (Verkaufserlös minus Anlagekosten) mit dem Grundstückgewinn-Rechner. In allen Kantonen gilt: kurze Haltedauer erhöht die Steuer (Spekulationszuschlag), lange senkt sie (Besitzdauer-Ermässigung ).
Den exakten Betrag liefert die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft bzw. deren Grundstückgewinnsteuer-Rechner. Bei Reinvestition in selbstbewohntes Wohneigentum wird die Steuer aufgeschoben. Alle Angaben ohne Gewähr.