Erbschaftssteuer im Kanton Uri
So wird eine Erbschaft im Kanton Uri je nach Verwandtschaftsgrad besteuert. Ehepartner sind befreit; die Sätze steigen mit der Verwandtschaftsferne (Richtwerte, ohne Gewähr).
| Verwandtschaftsgrad | Erbschaftssteuer |
|---|---|
| Ehepartner / eingetragene Partnerschaft | steuerfrei |
| Nachkommen (Kinder, Enkel) | steuerfrei |
| Eltern | steuerfrei |
| Geschwister | Richtwert 4–10 % |
| Neffen / Nichten | Richtwert 8–24 % |
| Konkubinat / nicht verwandt | Richtwert 12–30 % |
Schenkung: Es gelten grundsätzlich dieselben Sätze und Freibeträge wie bei der Erbschaft.
Die genaue Steuer hängt vom Betrag, von Freibeträgen und vom progressiven Tarif ab. Den exakten Wert liefert die Steuerverwaltung des Kantons Uri. Mit dem Erbschaftssteuer-Rechner prüfst du jeden Verwandtschaftsgrad direkt.