Erbschaftssteuer im Kanton Obwalden
Der Kanton Obwalden erhebt keine Erbschafts- und Schenkungssteuer – unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und vom Betrag.
Damit gehört Obwalden zu den wenigen Kantonen ohne Erbschafts- und Schenkungssteuer. Massgeblich bleibt die kantonale Steuerverwaltung. Ohne Gewähr.