Erbschaftssteuer im Kanton Glarus
So wird eine Erbschaft im Kanton Glarus je nach Verwandtschaftsgrad besteuert. Ehepartner sind befreit; die Sätze steigen mit der Verwandtschaftsferne (Richtwerte, ohne Gewähr).
| Verwandtschaftsgrad | Erbschaftssteuer |
|---|---|
| Ehepartner / eingetragene Partnerschaft | steuerfrei |
| Nachkommen (Kinder, Enkel) | steuerfrei |
| Eltern | Richtwert 2,5–6,25 % (Freibetrag CHF 50'000) |
| Geschwister | Richtwert 4–10 % (Freibetrag CHF 10'000) |
| Neffen / Nichten | Richtwert 10–25 % |
| Konkubinat / nicht verwandt | Richtwert 10–25 % |
Schenkung: Es gelten grundsätzlich dieselben Sätze und Freibeträge wie bei der Erbschaft.
Die genaue Steuer hängt vom Betrag, von Freibeträgen und vom progressiven Tarif ab. Den exakten Wert liefert die Steuerverwaltung des Kantons Glarus. Mit dem Erbschaftssteuer-Rechner prüfst du jeden Verwandtschaftsgrad direkt.