Erbschaftssteuer im Kanton Basel-Stadt
So wird eine Erbschaft im Kanton Basel-Stadt je nach Verwandtschaftsgrad besteuert. Ehepartner sind befreit; die Sätze steigen mit der Verwandtschaftsferne (Richtwerte, ohne Gewähr).
| Verwandtschaftsgrad | Erbschaftssteuer |
|---|---|
| Ehepartner / eingetragene Partnerschaft | steuerfrei |
| Nachkommen (Kinder, Enkel) | steuerfrei |
| Eltern | Richtwert 5–11 % (Freibetrag CHF 2'000) |
| Geschwister | Richtwert 7,5–16,5 % (Freibetrag CHF 2'000) |
| Neffen / Nichten | Richtwert 15–33 % (Freibetrag CHF 2'000) |
| Konkubinat / nicht verwandt | Richtwert 22,5–49,5 % |
Schenkung: Es gelten grundsätzlich dieselben Sätze und Freibeträge wie bei der Erbschaft.
Konkubinatspartner werden nach 5 Jahren gemeinsamem Haushalt zu einem günstigeren Sondertarif besteuert.
Die genaue Steuer hängt vom Betrag, von Freibeträgen und vom progressiven Tarif ab. Den exakten Wert liefert die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt. Mit dem Erbschaftssteuer-Rechner prüfst du jeden Verwandtschaftsgrad direkt.