Erbschaftssteuer im Kanton Nidwalden
So wird eine Erbschaft im Kanton Nidwalden je nach Verwandtschaftsgrad besteuert. Ehepartner sind befreit; die Sätze steigen mit der Verwandtschaftsferne (Richtwerte, ohne Gewähr).
| Verwandtschaftsgrad | Erbschaftssteuer |
|---|---|
| Ehepartner / eingetragene Partnerschaft | steuerfrei |
| Nachkommen (Kinder, Enkel) | steuerfrei |
| Eltern | steuerfrei |
| Geschwister | Richtwert 5 % (Freibetrag CHF 20'000) |
| Neffen / Nichten | Richtwert 10 % |
| Konkubinat / nicht verwandt | Richtwert 15 % |
Schenkung: Es gelten grundsätzlich dieselben Sätze und Freibeträge wie bei der Erbschaft.
Die genaue Steuer hängt vom Betrag, von Freibeträgen und vom progressiven Tarif ab. Den exakten Wert liefert die Steuerverwaltung des Kantons Nidwalden. Mit dem Erbschaftssteuer-Rechner prüfst du jeden Verwandtschaftsgrad direkt.