Erbschaftssteuer im Kanton Genf

So wird eine Erbschaft im Kanton Genf je nach Verwandtschaftsgrad besteuert. Ehepartner sind befreit; die Sätze steigen mit der Verwandtschaftsferne (Richtwerte, ohne Gewähr).

VerwandtschaftsgradErbschaftssteuer
Ehepartner / eingetragene Partnerschaft steuerfrei
Nachkommen (Kinder, Enkel) steuerfrei
Eltern steuerfrei
Geschwister Richtwert 12,6–23,1 %
Neffen / Nichten Richtwert 42–54,6 %
Konkubinat / nicht verwandt Richtwert 42–54,6 %

Schenkung: Es gelten grundsätzlich dieselben Sätze und Freibeträge wie bei der Erbschaft.

Sätze inkl. Zuschlag (centimes additionnels). Nachkommen/Eltern frei – ausser der Erblasser/Schenker war pauschalbesteuert.

Die genaue Steuer hängt vom Betrag, von Freibeträgen und vom progressiven Tarif ab. Den exakten Wert liefert die Steuerverwaltung des Kantons Genf. Mit dem Erbschaftssteuer-Rechner prüfst du jeden Verwandtschaftsgrad direkt.

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