Erbschaftssteuer im Kanton Genf
So wird eine Erbschaft im Kanton Genf je nach Verwandtschaftsgrad besteuert. Ehepartner sind befreit; die Sätze steigen mit der Verwandtschaftsferne (Richtwerte, ohne Gewähr).
| Verwandtschaftsgrad | Erbschaftssteuer |
|---|---|
| Ehepartner / eingetragene Partnerschaft | steuerfrei |
| Nachkommen (Kinder, Enkel) | steuerfrei |
| Eltern | steuerfrei |
| Geschwister | Richtwert 12,6–23,1 % |
| Neffen / Nichten | Richtwert 42–54,6 % |
| Konkubinat / nicht verwandt | Richtwert 42–54,6 % |
Schenkung: Es gelten grundsätzlich dieselben Sätze und Freibeträge wie bei der Erbschaft.
Sätze inkl. Zuschlag (centimes additionnels). Nachkommen/Eltern frei – ausser der Erblasser/Schenker war pauschalbesteuert.
Die genaue Steuer hängt vom Betrag, von Freibeträgen und vom progressiven Tarif ab. Den exakten Wert liefert die Steuerverwaltung des Kantons Genf. Mit dem Erbschaftssteuer-Rechner prüfst du jeden Verwandtschaftsgrad direkt.