Erbschaftssteuer im Kanton Graubünden
So wird eine Erbschaft im Kanton Graubünden je nach Verwandtschaftsgrad besteuert. Ehepartner sind befreit; die Sätze steigen mit der Verwandtschaftsferne (Richtwerte, ohne Gewähr).
| Verwandtschaftsgrad | Erbschaftssteuer |
|---|---|
| Ehepartner / eingetragene Partnerschaft | steuerfrei |
| Nachkommen (Kinder, Enkel) | steuerfrei |
| Eltern | steuerfrei |
| Geschwister | Richtwert max 5 % (Freibetrag CHF 7'500) |
| Neffen / Nichten | Richtwert 15–25 % |
| Konkubinat / nicht verwandt | Richtwert 15–25 % |
Schenkung: Es gelten grundsätzlich dieselben Sätze und Freibeträge wie bei der Erbschaft.
Konkubinatspartner sind in Graubünden den Nachkommen gleichgestellt und damit steuerfrei. Zusätzlich ist ein Gemeindezuschlag möglich.
Die genaue Steuer hängt vom Betrag, von Freibeträgen und vom progressiven Tarif ab. Den exakten Wert liefert die Steuerverwaltung des Kantons Graubünden. Mit dem Erbschaftssteuer-Rechner prüfst du jeden Verwandtschaftsgrad direkt.