Erbschaftssteuer im Kanton Thurgau
So wird eine Erbschaft im Kanton Thurgau je nach Verwandtschaftsgrad besteuert. Ehepartner sind befreit; die Sätze steigen mit der Verwandtschaftsferne (Richtwerte, ohne Gewähr).
| Verwandtschaftsgrad | Erbschaftssteuer |
|---|---|
| Ehepartner / eingetragene Partnerschaft | steuerfrei |
| Nachkommen (Kinder, Enkel) | steuerfrei |
| Eltern | Richtwert 2–7 % (Freibetrag CHF 20'000) |
| Geschwister | Richtwert 4–14 % |
| Neffen / Nichten | Richtwert 8–28 % |
| Konkubinat / nicht verwandt | Richtwert 8–28 % |
Schenkung: Es gelten grundsätzlich dieselben Sätze und Freibeträge wie bei der Erbschaft.
Die genaue Steuer hängt vom Betrag, von Freibeträgen und vom progressiven Tarif ab. Den exakten Wert liefert die Steuerverwaltung des Kantons Thurgau. Mit dem Erbschaftssteuer-Rechner prüfst du jeden Verwandtschaftsgrad direkt.