Erbschaftssteuer im Kanton Luzern
So wird eine Erbschaft im Kanton Luzern je nach Verwandtschaftsgrad besteuert. Ehepartner sind befreit; die Sätze steigen mit der Verwandtschaftsferne (Richtwerte, ohne Gewähr).
| Verwandtschaftsgrad | Erbschaftssteuer |
|---|---|
| Ehepartner / eingetragene Partnerschaft | steuerfrei |
| Nachkommen (Kinder, Enkel) | Richtwert 1 % (ab Freigrenze 100’000) |
| Eltern | Richtwert 6 % |
| Geschwister | Richtwert 6 % |
| Neffen / Nichten | Richtwert 15 % |
| Konkubinat / nicht verwandt | Richtwert 20 % |
Schenkungssteuer: Luzern erhebt keine Schenkungssteuer. Schenkungen und Erbvorbezüge der letzten 5 Jahre vor dem Tod werden aber nachträglich der Erbschaftssteuer unterstellt.
Die genaue Steuer hängt vom Betrag, von Freibeträgen und vom progressiven Tarif ab. Den exakten Wert liefert die Steuerverwaltung des Kantons Luzern. Mit dem Erbschaftssteuer-Rechner prüfst du jeden Verwandtschaftsgrad direkt.