Lohnfortzahlung bei Krankheit im Kanton St. Gallen

Im Kanton St. Gallen gilt für die Lohnfortzahlung bei Krankheit (OR Art. 324a) die Berner Skala. Die Dauer richtet sich nach den Dienstjahren – sofern keine gleichwertige Krankentaggeldversicherung besteht.

Berner Skala – Dauer nach Dienstjahren

DienstjahrLohnfortzahlung
1. Dienstjahr3 Wochen
2. Dienstjahr1 Monat
3.–4. Dienstjahr2 Monate
5.–9. Dienstjahr3 Monate
10.–14. Dienstjahr4 Monate
15.–19. Dienstjahr5 Monate
ab 20. Dienstjahr6 Monate

Beispiele für den Kanton St. Gallen

DienstjahreVolle Lohnfortzahlung
1 Jahr3 Wochen
3 Jahre2 Monate
5 Jahre3 Monate
10 Jahre4 Monate
20 Jahre6 Monate

Mit dem Lohnfortzahlung-Rechner berechnest du die Dauer und den Betrag für deine genauen Dienstjahre und deinen Monatslohn.

Die Skalen sind Gerichtspraxis und gelten nur ohne gleichwertige Krankentaggeldversicherung (mit KTG meist 80 % Lohn für bis zu 720 Tage). Alle Angaben ohne Gewähr.

Lohnfortzahlung in anderen Kantonen

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