Lohnfortzahlung bei Krankheit im Kanton Schaffhausen

Im Kanton Schaffhausen gilt für die Lohnfortzahlung bei Krankheit (OR Art. 324a) die Zürcher Skala. Die Dauer richtet sich nach den Dienstjahren – sofern keine gleichwertige Krankentaggeldversicherung besteht.

Zürcher Skala – Dauer nach Dienstjahren

DienstjahrLohnfortzahlung
1. Dienstjahr3 Wochen
2. Dienstjahr8 Wochen
3. Dienstjahr9 Wochen
4. Dienstjahr10 Wochen
ab 5. Dienstjahr+1 Woche pro Jahr (Dienstjahr + 6)

Beispiele für den Kanton Schaffhausen

DienstjahreVolle Lohnfortzahlung
1 Jahr3 Wochen
3 Jahre9 Wochen
5 Jahre11 Wochen
10 Jahre16 Wochen
20 Jahre26 Wochen

Mit dem Lohnfortzahlung-Rechner berechnest du die Dauer und den Betrag für deine genauen Dienstjahre und deinen Monatslohn.

Die Skalen sind Gerichtspraxis und gelten nur ohne gleichwertige Krankentaggeldversicherung (mit KTG meist 80 % Lohn für bis zu 720 Tage). Alle Angaben ohne Gewähr.

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